Es hat mich sehr viel Zeit und Mühe gekostet meine Texte
zu verfassen. Um so mehr trifft das zu, da sehr viele persönliche
Erfahrungen und Erlebnisse hier beschrieben sind. Wer schon einmal
selber geschrieben hat wird das nachempfinden können.
Ich lehne es daher grundsätzlich ab Texte von mir "herzugeben"
für private Web-Seiten.
Wer eine Web-Seite machen möchte sollte sich bitte selbst
Gedanken zum Inhalt machen und diese Gedanken dort festhalten,
nicht die anderer Menschen als seine eigenen ausgeben.
Wenn er/sie keine Gedanken hat, dann wird es auch nicht nötig
sein darüber eine Web-Seite zu gestalten. Wackelarschbildchen
und Fackeln auf schwarzem Hintergrund mit endloslangem Disclaimer
und Warnungen vor dem harmlosen Inhalt und/oder geklauten Texten
und Tests von der alten ZartHart-Web-Seite gibt es schon bis zu
Erbrechen im Internet. Niemand braucht noch mehr davon.
Es gibt einige wenige Ausnahmen für Gruppen die bei mir
angefragt haben und denen ich gerne auch etwas zur Verfügung
stelle. Das werde ich in manchen Fällen auch wieder tun,
es steht dann auch bei den Texten immer dran.
In Österreich gibt es eine klare Regelung für "geklaute"
Texte, siehe unten. Wenn es derartige Möglichkeiten in Deutschland
gibt, bitte ich um entsprechende Information. In Österreich
habe ich sie schon genützt und werde das auch in Zukunft
tun. In anderen Ländern habe ich keine Hemmungen mein ganz
klar nachweisbares Copyright im Ernstfall auch gerichtlich durchzusetzen.
Folgend die Information eines Providers:
Wir berufen uns dabei auf folgende Rechtslage:
Gemäß § 16 des mit 1. Jänner 2002
in Kraft getretenen E-Commerce-Gesetzes ist der Provider beim
Hosting fremder Inhalte ab dem Zeitpunkt in dem er Kenntnis einer
rechtswidrigen Tätigkeit oder Information hat verpflichtet,
unverzüglich tätig zu werden, um die Informationen zu
entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren.
In den Parlamentarischen Materialien ist dazu ausgeführt,
dass wenn ein Dritter ein Einschreiten des Providers und die Entfernung
von Informationen bzw. die Sperre des Zugangs verlangt, der Provider
zu Tätigkeit verpflichtet ist, "wenn die Rechtsverletzung
auch für einen juristischen Laien ohne weitere Nachforschungen
offenkundig ist" bzw. wenn die Rechtswidrigkeit für
den Anbieter wie für jedermann leicht erkennbar ist".
Die Web-Seite wurde auf meine Aufforderung hin vom Netz genommen.
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